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Tipps zum Angelrevier RügenAngelfachgeschäft auf RügenAngeln auf der Ostsee vor Rügen
Brandungsangeln auf RügenAngeln auf dem BoddenSchonzeiten und SperrbereicheRechtliches zum Angeln in MV |
Angelberechtigungen für den Bereich Insel RügenIn allen Gewässern der Insel Rügen, sowie in der Ostsee besteht beim Fischfang die Fischereischeinpflicht. Sollten Sie keinen Fischereischein (Sachkundenachweis) von Mecklenburg-Vorpommern (M-V) haben, können Sie den zeitlich befristen "Touristenfischereischein" erwerben. Der Touristenangelschein wird für 28 Tage je Kalenderjahr erteilt. Für das Angeln auf Rügen werden auch die Fischereischeine der anderen Bundesländer anerkannt, soweit diese gültig sind und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in M-V hat.
Da Sie keine Prüfung für den Touristenfischereischein ablegen müssen, erhalten Sie eine Broschüre mit den zu beachtenden Regeln für eine fischwaidgerechte Handhabung der Angeln und der gefangenen Fische (Schonzeiten, Mindestmaße, Speergebiete für Angler).
Für bestimmte freigegebenen Binnengewässer benötigen Sie eine spezielle Angelerlaubnis, da diese Gewässer teilweise verpachtet sind.
Gewässer die eine besondere Angelerlaubnis benötigen:
- die Kreidebrüche östlich von Dumsevitz - die Torfstiche südwestlich von Dolgemost - der Kniepower See südwestlichvon Karnitz - der Garzer See südlich von Garz - der Sehrower Bach bis Einmündung in den Kubitzer Bodden - die Rosengartener Beek von der Ortschaft Rosengarten bis Einmündung in den - der Schmachter See bei Binz
In den Küstengewässern der Insel Rügen ist die Nutzung des Touristen-Fischereischeins unproblematisch, da diese unter Landeshoheit stehen. |
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Wolfgangs Fundgrube Proraer Chaussee 50
18609 Ostseebad Binz / OT Prora
Tel.: 038393 - 2406 oder 133891 |