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Angelberechtigungen für den Bereich Insel Rügen

In allen Gewässern der Insel Rügen, sowie in der Ostsee besteht beim Fischfang die Fischereischeinpflicht. Sollten Sie keinen Fischereischein (Sachkundenachweis) von Mecklenburg-Vorpommern (M-V) haben, können Sie den zeitlich befristen "Touristenfischereischein" erwerben. Der Touristenangelschein wird für 28 Tage erteilt. Für das Angeln auf Rügen werden auch die Fischereischeine der anderen Bundesländer anerkannt, soweit diese gültig sind und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in M-V hat.

Da Sie keine Prüfung für den Touristenfischereischein ablegen müssen, erhalten Sie eine Broschüre mit den zu beachtenden Regeln für eine fischwaidgerechte Handhabung der Angeln und der gefangenen Fische (Schonzeiten, Mindestmaße, Sperrgebiete für Angler).

Neben Ihrem Fischereischein / Touristenfischereischein benötigen Sie noch die Angelberechtigung, welche Ihnen erlaubt, an einem bestimmten Gewässer zu angeln. In der Regel wird bei uns die Küstenkarte für M-V gebucht. Diese gilt für die Ostsee und die Boddengewässer. Als Tarif gibt es eine Tageskarte, Wochenkarte oder Jahreskarte.

 

Für bestimmte freigegebene Binnengewässer benötigen Sie eine spezielle Angelerlaubnis, da diese Gewässer teilweise verpachtet sind.

Gewässer die eine besondere Angelerlaubnis benötigen:

- die Kreidebrüche östlich von Dumsevitz

- die Torfstiche südwestlich von Dolgemost

- der Kniepower See südwestlich von Karnitz

- der Garzer See südlich von Garz

- der Sehrower Bach bis Einmündung in den Kubitzer Bodden

- die Rosengartener Beek von der Ortschaft Rosengarten bis Einmündung in den
  Greifswalder Bodden

- der Schmachter See bei Binz

 

In den Küstengewässern der Insel Rügen ist die Nutzung des Touristen-Fischereischeins unproblematisch, da diese unter Landeshoheit stehen.