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Schutzzonen im Bereich der Insel Rügen

Die Schuzzonen gelten nicht nur auf dem Bodden oder der Ostsee und an den Küsten Rügens. Sie sind auch Landübergreifend, was besonders bei der Zu- bzw. Durchfahrt zu diesen Gebieten zu berücksichtigen ist!

Beachten Sie bitte auch die Befahrensregelungsverordnung im Küstenbereich Mecklenburg-Vorpommerns (NPBefVMVK)!

 

Auf und rund um die Insel Rügen gibt es "Schutzzonen" und "Laichschonbezirke", in welchen das Angeln strengstens verboten ist. Hinweisschilder, wenn auch teilweise schlecht positioniert, verweisen auf diese Schutzzonen und die Verhaltensregeln. Die "Laichschonbezirke" rund um Rügen, werden jährlich durch die oberste Fischereibehörde zeitlich begrenzt festgelegt. Aktuelle Informationen erhalten Sie in unserem Angelfachgeschäft.

 

Zuwiderhandlungen werden durch die hiesigen "Nationalpark- Ranger" oder andere Behörden zur Anzeige gebracht!