+49 38393 133891

shop.fundgrube.prora@gmail.com

Angeln für Kinder und Jugendliche auf Rügen

Mit der Änderung des Landesfischereigesetzes vom 7. Mai 2013 (GVOBl. M-V S. 299) unterliegen Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht mehr der Fischereischeinpflicht.

Kinder können daher bis zum Tag vor ihrem 14. Geburtstag ohne Fischereischein angeln. Sie benötigen jedoch eine Angelerlaubnis des jeweiligen Fischereiberechtigten des Gewässers (vgl. § 6 LFischG). Hier hat der Gesetzgeber keine Ausnahme zugelassen.

Die Fischereiaufsicht beanstandet es auch nicht, wenn folgender Fall vorliegt: Ein Kind angelt zusammen (unter Aufsicht) mit einem erwachsenen oder jugendlichen Fischereischeininhaber im Rahmen des Geltungsbereiches seiner Dokumente (Fischereischein und Angelerlaubnis) mit (Beispiel: mit der Angelerlaubnis sind 3 Handangeln erlaubt: das Kind hat 1 Handangel, der Erwachsene hat 2 Handangeln). Da die Eingriffsmöglichkeit des Fischereischeininhabers jederzeit gegeben ist, wird nicht von einer eigenständigen Fischereiausübung des Kindes ausgegangen. Daher benötigt das Kind dann keine eigene Angelerlaubnis.

Begleitet jedoch ein Erwachsener (oder Jugendlicher) ein Kind, das in Besitz einer Angelerlaubnis ist und hilft er diesem Kind beim Fischfang (er wirft für das Kind aus oder holt die Handangel wieder ein), so stellt dies eine eigenständige Fischereiausübung des Erwachsenen (oder Jugendlichen) dar, womit dieser sowohl einen Fischereischein als auch eine eigene Angelerlaubnis besitzen muss.

Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft Stand: 24.05.13

Die Angelberechtigung für die Küstengewässer Mecklenburg Vorpommerns können Sie in unserem Fachgeschäft bekommen und kostet für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) als Jahreskarte 10,00 Euro.

Schonzeiten, Mindestmaße und andere Vorschriften, die im Regelfall beim Erwerb des Angelscheines ausgehändigt werden, sind für jeden Angler Weidmannspflicht!